Die Zukunft der Kastration
Rechtliche Grundlage in Europa
- nach der EU-Richtlinie 2001/03/EG
Eine Kastration… nach dem siebten Lebenstag darf nur durch einen Tierarzt unter Anästhesie und anschließender Verwendung schmerzstillender Mittel durchgeführt werden. - umgesetzt im Tierschutzgesetz seit 2006
§ 5 Abs.(3): „Eine Betäubung… nicht erforderlich…
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten Ferkeln…“
nach geltender Rechtslage darf bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden!
!!! Aber: QS-Verpflichtung für den Einsatz schmerzstillender Mittel vor der Kastration
QS-Betriebe müssen schmerzstillende Mittel vor der Kastration einsetzen!
Dafür steht Metacam mit 5mg/ml zur Verfügung (0,25 ml vor der Kastration)
Kastration nach Schmerzmittelgabe – Wirkung
- NSAID`s (z.B. metacam) hemmen die entzündungsbedingte und gewebeschädenbedingte Prostaglandinsynthese > deutlich weniger Entzündungen
- Sensibilisierung der Schmerzrezeptoren wird reduziert > deutliche Reduktion des postoperativen, langanhaltenden Schmerzes
Zukünftige Alternativen
(Einfluss von Markt/Verbrauchern und Forschung):
- Inhalationsanästhesie (nicht praktikabel, CO2-Narkose ist Tierquälerei!)
- Immunokastration (2x Injektion mit Improvac in der Mast)
- Zucht auf geringen Ebergeruch
- Spermasexing